Glossar

Haftung

Haftung bedeutet Einstehenmüssen für einen Schaden, den man anderen zugefügt hat. In der Regel handelt es sich um Tötung, Körperverletzung oder Sachschaden, mitunter um blossen Vermögensschaden. Meistens wird der Schaden durch einen Unfall verursacht. Das Haftpflichtrecht umfasst die Gesamtheit der Bestimmungen, welche die Ersatzpflicht aus Schadenzuführung regeln. Umfasst sind damit die Haftung als solche, deren Umfang, die Berechnung des Schadens, die Genugtuung, die Regelung bei mehreren Haftpflichtigen und deren Rückgriffsmöglichkeiten, die Verjährung sowie die Durchsetzbarkeit des Schadenersatzanspruchs über die Verteilung der Beweislast.

Haftungsgründe

Die ausservertraglichen Haftungsgründe im Privatrecht bilden die Verschuldungshaftung, milde Kausalhaftung und die scharfe Kausalhaftung. In Abweichung dazu unterteilen sich die vertraglichen Haftungsgründe in Verschuldenshaftung, Kausalhaftung und eingeschränkte Haftung.

Haushaltsschaden

Damit wird der Verlust bezeichnet, der eine Person infolge einer Körperverletzung dadurch erleidet, dass die Hausarbeiten nicht mehr oder nur mit wesentlich höherem Aufwand selbst besorgen kann. Diese Beeinträchtigung wird als ersatzfähiger Schaden selbst dann anerkannt, wenn die geschädigte Person darauf verzichtet, gegen Entgelt eine auswärtige Haushaltshilfe beizuziehen.