Glossar

Deckung

Versicherungstechnisch wird dann von Deckung gesprochen, wenn eine Versicherung aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen für den Schaden aufzukommen hat, den eine bei ihr versicherte Person erlitten hat, sie mithin den Schaden deckt. Die Deckung kann unbegrenzt oder auf einen Höchstbetrag begrenzt sein. Für gewisse Risiken sieht das Gesetz Mindestversicherungssummen vor (z. B. Art. 3 VVV).

Direktschaden

Der Direktschaden definiert sich als der Schadensteil, der der geschädigten Person verbleibt, wenn vom haftpflichtrechtlichen Gesamtschaden die Leistungen der Sozialversicherungen abgezogen sind.