Glossar

Erwerbsschaden

Es handelt sich um den Schaden, den eine Person erleidet, weil sie infolge eines Schadenereignisses in der Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt wird. Der Erwerbsschaden ergibt sich aus der Differenz zwischen dem (hypothetischen) Valideneinkommen, d.h. dem, was der Geschädigte ohne Unfall verdient hätte, und dem Invalideneinkommen, das er zumutbarerweise noch realisieren kann.